Was kostet eine Grundstücksrodung?
Die Kosten hängen von Fläche, Bewuchs und Zugänglichkeit ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot nach kostenloser Besichtigung.
Weitere Häufig gestellte Fragen:
- Baumpflege und -fällungen
- Grundstücksrodung
- Hecken- und Strauchpflege
- Mäh- und Mulcharbeiten
- Sturmschadenbeseitigung
Selbstverständlich! Wir zerkleinern und entsorgen umgestürzte Bäume und Äste fachgerecht. Auf Wunsch kann das Holz auch vor Ort zur weiteren Verwendung gelagert werden.
Ja, grundsätzlich führen wir, bei ausreichender Kapazität, sichere Notfällungen durch, wenn ein Baum nach einem Sturm nicht mehr standsicher ist oder eine akute Gefahr darstellt.
In der Regel sind wir innerhalb weniger Stunden einsatzbereit. Gerade bei akuten Gefahren wie umgestürzten Bäumen oder blockierten Zufahrten reagieren wir besonders schnell.
Schnittgut, Holz und Wurzeln werden über zertifizierte Entsorger oder Kompostierungsanlagen im Sinne der Kreislaufwirtschaft verwertet. Wir kümmern uns auf Wunsch um die fachgerechte Entsorgung.
Je nach Kommune kann eine Rodung genehmigungspflichtig sein – vor allem, wenn Bäume betroffen sind. Wir unterstützen Sie bei der Klärung mit Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Wir entsorgen das Material vollständig oder bieten auf Wunsch Hackschnitzel oder Brennholzbereitung an – nachhaltig und praktisch nutzbar.
Der Preis hängt von Baumart, Größe, Schwierigkeit des Zugangs und Aufwand ab. Wir erstellen kostenlos und transparent ein individuelles Angebot vor Ort.
Je nach Baumgröße, Standort und Zugang meist wenige Stunden. Nach Absprache führen wir die Stubbenfräse und den Abtransport zügig durch.
Baumpflege und -fällung erfolgen meist im Winterhalbjahr (Oktober bis Februar), um Vogelbrut zu schützen. Formen- und Erziehungsschnitt sind auch außerhalb möglich – eine individuelle Beratung gibt Klarheit.
Wir übernehmen auf Wunsch den vollständigen Abtransport und die fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts.
Je nach Heckenart empfehlen wir 1–2 Schnitte pro Jahr. Schnellwachsende Arten (z. B. Liguster) benötigen häufiger Pflege als langsam wachsende Gehölze.
Der starke Rückschnitt ist laut Naturschutzgesetz nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Formschnitte sind ganzjährig möglich – wir beraten Sie gerne individuell.
Je nach Flächenziel ab Frühjahr bis Spätherbst. Bei ökologischer Pflege (z. B. von Ausgleichsflächen) beachten wir Naturschutzzeiten.
Ja – wir bieten Mulcharbeiten auch an Böschungen und stark geneigten Flächen an. Für besonders anspruchsvolle Geländeabschnitte arbeiten wir bei Bedarf mit erfahrenen Partnerbetrieben zusammen, die über spezielle Böschungsmulcher verfügen. So stellen wir sicher, dass auch schwierige Flächen fachgerecht, sicher und zuverlässig gepflegt werden können.
Beim Mulchen bleibt es auf der Fläche. Möchten Sie das Schnittgut entfernen lassen, ist das ebenfalls möglich.
Die Kosten richten sich nach Fläche, Gelände und Bewuchs. Gerne erstellen wir ein kostenloses, individuelles Angebot.
